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Das Gesetz gegen Genitalverstuemmelung in der Schweiz…

Juni 7th, 2011 | Posted by Ines Laufer in Allgemein | Caritas Schweiz | Kommentare

Der Schweizer Tagesanzeiger schießt den "Vogel des Tages" ab…und die horizontale Anbiederung einer „Expertin“ an die Täter

Zwischen all den heutigen Pressemeldungen über das neue Gesetz gegen Genitalverstümmelung in der Schweiz – besser gesagt zwischen der EINEN Pressemeldung, die lediglich bis zum Abwinken von zig Medien kopiert wurde –  schießt der „Tagesanzeiger“  den „Vogel des Tages“ ab:

Denn das Blatt präsentiert uns mit Monika Hürlimann / Caritas Schweiz eine wahre Expertin auf den Gebieten der Empathielosigkeit, Gewaltverharmlosung, Ignoranz, Realtitäts-Ausblendung und horizontaler Anbiederung an die Täter.

Lediglich in einer Sache ist die Dame konsequent: in ihrer Weigerung, das Verbrechen bei seinem korrekten Namen „Genitalverstümmelung“  zu nennen…

Hürlimann lässt uns an so geistreichen wie zutiefst mitfühlenden Erkenntnissen teilhaben wie „es hängt (im weiblichen Sexualleben) nicht alles von der Klitoris ab“ –  zumal  auch unversehrte Frauen nicht „bei jedem Geschlechtsverkehr ein ultimatives Erlebnis“  hätten und setzt ihrer empathischen Anteilnahme die Krone auf, indem sie für jene Überlebenden, denen bewusst wird, sie hätten ohne die Verstümmelung „ein unglaubliches Sexualleben, überhaupt ein schöneres Leben und eine bessere Partnerschaft“  festlegt, sie wähnten sich in einem Irrglauben.

So sind denn nach Hürlimann’s Logik die Opfer keine wirklichen Opfer – sondern sie werden erst durch die bösen westlichen Medien zu Opfern gemacht, sozusagen rein medial in eine Opfer-ROLLE gedrängt

Und NEIN! – nicht die Täter stigmatisieren die Opfer durch das Gewaltverbrechen – sondern jene, die später das Leid der Verstümmelten thematisieren…

Von entsprechender Schlagkraft sind die Empfehlungen der Dame, wie denn ein real bedrohtes Mädchen in der Schweiz zu schützen sei: Lehrerinnen sollten z.B. versuchen, die id.R. minderjährigen potentiellen Opfer „in ein Gespräch zu verwickeln.“ 

Ist ein Mädchen bedroht: „Dann ist ein intensiverer Ansatz angebracht“ – und zwar in Form eines „präventiven Gespräches“ , aber bitte H O R I Z O N T A L, will heißen entspanntes Plaudern „auf Augenhöhe“ :  Also bloß nicht von den Migranten fordern, dass sie die hiesigen Gesetze und Normen zu respektieren haben, das unversehrte Aufwachsen ihrer Töchter inbegriffen – NEIN! – das wäre inakzeptable vertikale Kommunikation von oben herab.

Für Hürlimann ist der Schutz von minderjährigen Mädchen vor Genitalverstümmelung eben kein Grundrecht, das ihnen unter allen Umständen zu garantieren ist, sondern eine horizontale Verhandlungssache, bei der vor allem peinlichst darauf zu achten ist, den Tätern nicht auf die Füße zu treten – wie auch jenen bedauernswerten Männern, die nun ach so enttäuscht sind, weil die Schweiz es gewagt hat, extra einen Gesetzesartikel gegen Genitalverstümmelung einzuführen.

Den Mädchen, die auch Dank Hürrlimann’s kompetenter Ratschläge in der Schweiz  künftig schutzlos der Verstümmelung ausgeliefert werden, kann die „Expertin“ später immer noch sagen: „Wir haben’s horizontal versucht. Hat zwar nicht geklappt – ist aber halb so wild – denn schließlich hängt nicht alles von der Klitoris ab“…

 

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