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Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte…

Der CDU-Politiker Siegfried Kauder will keine Gefängnisstrafe für Täter, die ihre Töchter in Deutschland genitalverstümmeln lassen. Seine Fraktion will dies politisch durchsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen möchte…

Seine Fraktion will unbedingt Bewährungsstrafen ermöglichen und sicherstellen, dass die Täter nicht abgeschoben werden. Auch sollen sie weiterhin mit Hilfe der ärztlichen Schweigepflicht vor Strafverfolgung geschützt werden…

Hamburg, den 13.06.2013. Wenn es nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder geht, sollen Täter, die ihre Töchter in Deutschland einer Genitalverstümmelung unterwerfen, in Zukunft keine Gefängnisstrafe fürchten müssen: „Wir wollen nicht die Eltern ins Gefängnis bringen, sondern diejenigen, die eine weibliche Beschneidung vornehmen“, erklärte Kauder im April auf einer Pressekonferenz.

Dabei sind die Eltern i.d.R. die Hauptverantwortlichen dieses Verbrechens, weshalb für sie – wie für alle Anstifter einer Straftat – zu Recht das gleiche Strafmaß vorgesehen ist wie für jene, die die Tat letztlich verüben, nach geltendem Recht (§224, §225, §226 StGB) bis  zu 10 bzw. 15 Jahre Haft.

Aus welchem Grund der Politiker für Täter, die eine derart schwere vorsätzliche Tat gegen ihre Kinder anstiften, das Recht aushebeln und sie vor einer angemessenen Bestrafung schützen will, erklärte er trotz mehrfacher Nachfrage nicht.

Kauder’s Fraktion will dies nun politisch umsetzen, indem sie unbedingt Bewährungsstrafen für Verstümmelungstäter ermöglichen will…

Weiterlesen im Original-Artikel

Bereits vor Jahren wurde der „Runde Tisch“ darauf hingewiesen, falsche, viel zu niedrige Zahlen über gefährdete Mädchen zu veröffentlichen und das Problem herunterzuspielen. Heute, 2012, sind die Zahlen unverändert falsch…

…der Steuerzahler.

In den letzten Jahren hat sich regional und bundesweit eine Vielzahl „Runder Tische“ als Experten- und Fachgremien etabliert, um wirksame Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für drängende gesellschaftliche Probleme zu erarbeiten.  „Runde Tische“ werden als ziel- und ergebnisorientierte Institutionen wahrgenommen.

Als Beispiele seien der Runde Tisch zu sexualisierter Gewalt genannt, der Runde Tisch Heimerziehung, der Runde Tisch gegen Menschenhandel sowie diverse Runde Tische gegen häusliche Gewalt, die u.a. konkrete Schutzkonzepte erarbeiten.

Zum Thema „Genitalverstümmelung an Mädchen“ wird in NRW seit mehr als fünf Jahren ein Runder Tisch vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter unterstützt und finanziert. Dieser Tisch bezeichnet sich selbst als „Modell für andere Bundesländer“ – mit dem erklärten Ziel, „die medizinische, soziale und rechtliche Situation betroffener Frauen zu verbessern und Mädchen … zu schützen“

Die Kinderschutzorganisation TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. hat jetzt das Ministerium in seiner Rolle als staatlicher Beteiligter und Geldgeber gebeten, Auskunft über die konkreten Grundlagen und Arbeitsergebnisse dieses Runden Tisches zu geben. (mehr …)

Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Ein Kommentar der TaskForce-Initiatorin Ines Laufer anlässlich der gestrigen Beratung eines Gesetzesentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Genitalverstümmelung – im Bundestag

Alle Jahre wieder…nehmen sich die Parlamentarier in Berlin des Themas “Genitalverstümmelung an Mädchen” an und debattieren Anfragen, Anträge einzelner Fraktionen oder ganz aktuell einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts, den Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr eingebracht haben. Die TaskForce hat den Inhalt dieses Gesetzes-Entwurfes bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und auch keinen Schutz für gefährdete Mädchen erreichen können. Der Antrag selbst soll deshalb heute nicht mein Thema sein.

Vielmehr blicke ich auf 15 Jahre zurück, in denen die Problematik der Genitalverstümmelung auf der Agenda der Bundesregierung behandelt wird und stelle die Frage, was sich seitdem in der Bundesrepublik hinsichtlich der Ächtung dieses Verbrechens und des Schutzes gefährdeter Mädchen getan hat.

Als “Pionierin der ersten Stunde” habe ich 1997 als Sachverständige auf der allerersten Bundestagsanhörung über Genitalverstümmelung referiert und erinnere mich noch gut an das politische Klima damals, als es schon als Affront galt, die korrekte Terminologie “Genitalverstümmelung” zu verwenden und das Thema nur schwer aus dem Klammergriff der Kulturrelativisten zu befreien war, die dieses Gewaltverbrechen als “identitätsstiftendes Initiationsritual” feierten und sofort “Kulturimperialismus” schrien, wenn westliche Kritiker allein die Klassifizierung “Menschenrechtsverletzung” vornahmen…

Heute ist im kollektiven Bewusstsein unserer Gesellschaft – einschließlich unserer Politiker – die Wahrnehmung von Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung, die nicht hinnehmbar ist und durch nichts zu rechtfertigen ist, sicher verankert. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass dieser Bewusstseinswandel bislang keinerlei nennenswerte Auswirkung auf die Lebenssituation potentieller Opfer in unserem Land hat oder auf den Umgang mit Tätern, die ihre Töchter der Verstümmelung unterwerfen. Im Gegenteil: (mehr …)

Ministerin Barbara Steffens finanziert mit dem "Runden Tisch NRW" mit Steuergeldern eine Institution, die Genitalverstümmelungen konsequent verharmlost

Ministerin Barbara Steffens finanziert mit dem „Runden Tisch NRW“ mit Steuergeldern eine Institution, die Genitalverstümmelungen konsequent verharmlost

Morgen, am 6. Februar 2012, jährt sich der  Internationale Tag „Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung“ zum neunten Mal. Er wurde 2003 vom größten und ältesten pan-afrikanischen Netzwerk  gegen Genitalverstümmelung – dem Inter-African Committee on Traditional Practices (IAC) – ins Leben gerufen.

Ein guter Zeitpunkt, um noch einmal ein wichtiges Grund-Anliegen dieser engagierten Organisation und dessen Umsetzung in Deutschland zu reflektieren:

Die Verwendung der korrekten Terminologie „Weibliche Genitalverstümmelung“

„Sprache spiegelt und schafft Wirklichkeit“, bzw. „Sprache kreiert Vorstellungen – und diese Vorstellungen beeinflussen die Realität“. Auf dieser Grundlage beschreibt die linguistische Wissenschaft die enorme Kraft, die den Worten innewohnt. Auch im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung spielen die richtigen Worte eine große Rolle:

Damit sich die gesellschaftliche und individuelle Einstellung zu dem Gewaltphänomen Genitalverstümmelung ändert, muss der Sprache und den verwendeten Begriffen in diesem Prozess größte Bedeutung beigemessen werden.
Die Verwendung euphemistischer Ausdrücke in der deutschen Öffentlichkeitsarbeit, wie z. B. „Beschneidung“ – und die damit hervorgerufene Schaffung harmloser Assoziationen – behindert in fataler Weise eine Bewusstseinsänderung.  (mehr …)