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Die Bundesärztekammer kann nicht belegen, dass Verstümmelungsopfer in Deutschland keine angemessene Hilfe erhalten. Auch kann sie nicht erklären, warum der Diagnoseschlüssel S38.2 – “traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane” – zur Erfassung dieser Verletzungen nicht ausreichen sollte.

Die Bundesärztekammer kann nicht belegen, dass Verstümmelungsopfer in Deutschland keine angemessene Hilfe erhalten. Auch kann sie nicht erklären, warum der Diagnoseschlüssel S38.2 – “traumatische Amputation der äußeren Genitalorgane” – zur Erfassung dieser Verletzungen nicht ausreichen sollte.

und setzt zur Ablenkung auf populistische Aktionen

Bereits im März kritisierten wir hier im Blog die Aktion der

Bundesärztekammer, einen „Diagnoseschlüssel Genitalverstümmelung“ einführen zu wollen – und baten die Kammer um Antworten und Belege für ihre Behauptung, Verstümmelungsopfer erhielten in Deutschland sonst keine Hilfe.

Die Antwort – zwei Monate später – war durchaus vorhersehbar: Die Ärztekammer kann keine Belege vorweisen!

Und sie kann auch nicht erklären, weshalb der bereits existierende, entsprechende Diagnoseschlüssel (S38.2) nicht ausreichend sei…
Und all das vor dem Hintergrund, dass die Bundesärztekammer seit Jahren die wirklich notwendigen und wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen Genitalverstümmelung boykottiert – wie z.B. die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht.

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