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Auswärtiges Amt ebnet Weg für Genitalverstümmelung eines Mädchens in Äthiopien

Dezember 17th, 2011 | Posted by Ines Laufer in Auswärtiges Amt | Kommentare
Das Auswärtige Amt machte 2009 den Weg frei für die Verstümmelung eines Mädchens im Hochrisikoland Äthiopien

Das Auswärtige Amt machte 2009 den Weg frei für die Verstümmelung eines Mädchens im Hochrisikoland Äthiopien

…daran wurde  ich heute Morgen bei der Lektüre einer aktuellen PR-Meldung des Auswärtigen Amtes erinnert, in der Afrika-Beauftragter Walter Lindner seine „Betroffenheit“ über das Ausmaß und die Verbreitung weiblicher Genitalverstümmelung äußert, deren Bekämpfung er nun an einem Runden Tisch mit dem BMZ und NGOs koordinieren will.

Ich bezweifle stark, dass es sich hierbei um mehr als einen PR-Gag in der Vorweihnachtszeit handelt, denn bestünde tatsächlich ernsthaftes Interesse, dem „Kampf gegen FGM mehr Nachdruck zu verleihen“ , hätte das Auswärtige Amt mit der TaskForce nicht die vermutlich einzige NGO „vergessen“ einzuladen, die aufgrund konkreter Erfahrungen mit dem AA durchaus kritische Erörterungen hätte beitragen können.

Rückblick: 

Am 25. Mai 2009 gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Familie aus Schopfheim grünes Licht,  ihre 10-jährige Tochter ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien zu verbringen und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung auszusetzen.

Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Säckingen aufgrund der Verstümmelungsgefahr die Reise untersagt, zumal die Eltern sich bereits im Vorfeld geweigert hatten, einer Unversehrtheitsuntersuchung des Mädchens nach seiner Rückkehr zuzustimmen.

Den Weg für den nun höchst problematischen OLG-Beschluss hatten das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Addis Abeba geebnet, die konstatiert hatten, das Mädchen sei bei der Reise in das Verstümmelungs-Hochrisikoland (knapp 90% Verstümmelungsrate landesweit) „in keiner Weise gefährdet.“

Zu dieser Auffassung war der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Addis Abeba – Michael Grimm – nach einem Kaffeekränzchen mit den „modernen, kultivierten und sympathischen“ Familienmitgliedern in der äthiopischen Hauptstadt gelangt, deren verbal geäußerte Distanzierung von der Genitalverstümmelung er blindlings und ohne die Anforderung des einzig belastbaren Belegs – der medizinisch bestätigten Unversehrtheit – glaubte, denn schließlich

– handele es sich um Vertreter des Bildungsbürgertums, deren

– großes und gepflegtes Wohnhaus einen weit oberhalb des äthiopischen Durchschnitts liegenden Wohlstand aufweise; die

schon oft als Touristen in Europa, den USA und Kanada gewesen seien und

Jeans und dezentes Makeup trügen…

Dabei war Grimm von uns bereits im Oktober 2008 mit ausreichend

Trotz bis zu 86% Genitalverstümmelung in Addis Abeba und rund 80% Im Bildungsbürgertum sahen Botschaft und Auswärtiges Amt "keine Gefahr"

Trotz bis zu 86% Genitalverstümmelung in Addis Abeba und rund 80% Im Bildungsbürgertum sahen Botschaft und Auswärtiges Amt "keine Gefahr"

Informationen der Äthiopischen Regierung  ausgestattet worden, mit denen fundiert belegt wird, was aus der Systematik „klassischer Gewaltverbrechen“ gegen Kinder (z.B. sexualisierte Gewalt, physische und psychische Misshandlung und Vernachlässigung) längst bekannt ist:

Genitalverstümmelungen werden innerhalb des gut situierten Bildungsbürgertums im gleichen Ausmaß verübt wie in ungebildeten armen Bevölkerungsgruppen – und im städtischen Millieu mit bis zu 86% sogar in weit höherem Maß als in ländlichen Gebieten!

Am 05. Mai 2009 – rechtzeitig vor der folgenschweren Entscheidung des OLG Karlsruhe – reichte die TaskForce gemeinsam mit anderen Organisationen begründete Beschwerde ein bei der übergeordneten Behörde der Botschaft – dem Auswärtigen Amt-  gegen die Fehleinschätzung des Botschafts-Mitarbeiters und die daraus resultierende Gefährdung des Mädchens und bat darum, das „Gutachten“ entsprechend zu korrigieren.

Das Auswärtige Amt lehnte es am 13. Mai 2009 schriftlich ab, eine entsprechende Korrektur und Revision vozunehmen, schließlich sei es vom Gericht nicht darum gebeten worden (!).

Am 25. Mai 2009 trat schließlich das von uns prognostizierte Worst-Case-Szenario ein: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob den umsichtigen Beschluss des Amtsgerichtes Bad Säckingen auf und stützte diese fatale Entscheidung maßgeblich auf die Aussage der Deutschen Botschaft, es bestünde keine Gefahr für das Mädchen, schließlich habe der Senat „keinen Anlass, Zweifel an der persönlichen Einschätzung des Mitarbeiters der Deutschen Botschaft, der mit der Lebenseinstellung der äthiopischen Bevölkerung vertraut ist, zu hegen…“

Bis heute haben weder das Auswärtige Amt noch die Deutsche Botschaft Einsicht signalisiert, einen – für das Mädchen u.U. lebensgefährlichen – Fehler gemacht zu haben.

Doch ohne eine kritische Aufarbeitung des Falles und entsprechende Konsequenzen (z.B. Ausarbeitung eines Leitfadens für Diplomaten zur realistischen Einschätzung der Verstümmelungsgefahr) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine solche Fehleinschätzung wiederholt.

Was aus dem Mädchen geworden ist, hat im Nachhinein keine Behörde interessiert.

Dennoch wurde der „integrierten Familie“ – die im übrigen im Laufe des Verfahrens Mitarbeiterinnen der TaskForce mehrfach beleidigt und bedroht hat – der Boden in Deutschland offenbar „zu heiß“: Sie setzte sich kurze Zeit später nach Großbritannien ab, wo sie sicher sein kann, wegen der Gefahr von Genitalverstümmelung weder von Staat noch Behörden behelligt zu werden…

Hier noch einmal ausführlich sämtliche Hintergründe zu dem Fall sowie der damaligen tendenziösen Medienkampagne.

 

Fotos (c) Flickr/GA_Hussein; Dreamstime/Pontuse

 

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