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„Mit einem frei erfundenen Fall warb die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes für Spenden gegen Genitalverstümmelung. Auf

Mit dem frei erfundenen Fall der kleinen "Mariam" warb der Verein Terre des Femmes um Spenden und suggerierte den Spendern fälschlicherweise, es handele sich um eine tatsächliche Gefährdung. Ein klarer Fall von Täuschung

Mit dem frei erfundenen Fall der kleinen „Mariam“ warb der Verein Terre des Femmes um Spenden und suggerierte den Spendern fälschlicherweise, es handele sich um eine tatsächliche Gefährdung. Ein klarer Fall von Täuschung

ihrer Website zeigte sie das Bild eines hübschen Mädchens – „Die kleine Mariam“, hieß es dazu, lebe mit ihren Eltern in Hamburg und „soll während ihres nächsten Besuchs im Sudan an den Genitalien verstümmelt werden“. Terre des Femmes vermittelte damit den Eindruck, die Tat stehe unmittelbar bevor.“ berichtete in dieser Woche der Spiegel.

Auch Die Welt griff diesen Fall täuschender Werbung auf und zitierte den Verein: „Eigentlich müsste sie ein Leben in Sicherheit erwarten, aber dem ist nicht so (…) die Überzeugungen aus der Heimat ihrer Eltern greifen auch in Deutschland“.

Doch weder das Mädchen Mariam noch ein vergleichbarer Fall – d.h. Mädchen lebt in Hamburg und soll im Sudan verstümmelt werden – existieren in der Realität sondern wurden von Terre des Femmes einfach erfunden! (mehr …)

Mütter überlassen ihre Töchter der Genitalverstümmelung - nicht obwohl, sondern WEIL sie selbst Opfer sind

Mütter überlassen ihre Töchter der Genitalverstümmelung - nicht obwohl, sondern WEIL sie selbst Opfer sind

„Wie können Mütter zulassen, dass ihren Töchtern die Genitalverstümmelung angetan wird, obwohl sie diese Folter selbst erlebt haben“?

lautet eine der im Westen wohl am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit Genitalverstümmelung an Mädchen.

Das grundlegende Unverständnis und die Hilflosigkeit, die sich in dieser Frage äußern, sprechen Bände darüber, wie sehr das gewalttätige Wesen von Genitalverstümmelung immer noch verkannt wird und darüber, wie wenig Wissen über die Mechanismen von Gewalt bislang im kollektiven Bewusstsein verankert ist – denn die Antwort könnte einfacher kaum sein:

Die Mütter überlassen ihre Töchter der Verstümmelung – nicht obwohl – sondern WEIL sie Opfer sind! (mehr …)

Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Ein Kommentar der TaskForce-Initiatorin Ines Laufer anlässlich der gestrigen Beratung eines Gesetzesentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Genitalverstümmelung – im Bundestag

Alle Jahre wieder…nehmen sich die Parlamentarier in Berlin des Themas “Genitalverstümmelung an Mädchen” an und debattieren Anfragen, Anträge einzelner Fraktionen oder ganz aktuell einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts, den Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr eingebracht haben. Die TaskForce hat den Inhalt dieses Gesetzes-Entwurfes bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und auch keinen Schutz für gefährdete Mädchen erreichen können. Der Antrag selbst soll deshalb heute nicht mein Thema sein.

Vielmehr blicke ich auf 15 Jahre zurück, in denen die Problematik der Genitalverstümmelung auf der Agenda der Bundesregierung behandelt wird und stelle die Frage, was sich seitdem in der Bundesrepublik hinsichtlich der Ächtung dieses Verbrechens und des Schutzes gefährdeter Mädchen getan hat.

Als “Pionierin der ersten Stunde” habe ich 1997 als Sachverständige auf der allerersten Bundestagsanhörung über Genitalverstümmelung referiert und erinnere mich noch gut an das politische Klima damals, als es schon als Affront galt, die korrekte Terminologie “Genitalverstümmelung” zu verwenden und das Thema nur schwer aus dem Klammergriff der Kulturrelativisten zu befreien war, die dieses Gewaltverbrechen als “identitätsstiftendes Initiationsritual” feierten und sofort “Kulturimperialismus” schrien, wenn westliche Kritiker allein die Klassifizierung “Menschenrechtsverletzung” vornahmen…

Heute ist im kollektiven Bewusstsein unserer Gesellschaft – einschließlich unserer Politiker – die Wahrnehmung von Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung, die nicht hinnehmbar ist und durch nichts zu rechtfertigen ist, sicher verankert. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass dieser Bewusstseinswandel bislang keinerlei nennenswerte Auswirkung auf die Lebenssituation potentieller Opfer in unserem Land hat oder auf den Umgang mit Tätern, die ihre Töchter der Verstümmelung unterwerfen. Im Gegenteil: (mehr …)

Das Auswärtige Amt machte 2009 den Weg frei für die Verstümmelung eines Mädchens im Hochrisikoland Äthiopien

Das Auswärtige Amt machte 2009 den Weg frei für die Verstümmelung eines Mädchens im Hochrisikoland Äthiopien

…daran wurde  ich heute Morgen bei der Lektüre einer aktuellen PR-Meldung des Auswärtigen Amtes erinnert, in der Afrika-Beauftragter Walter Lindner seine „Betroffenheit“ über das Ausmaß und die Verbreitung weiblicher Genitalverstümmelung äußert, deren Bekämpfung er nun an einem Runden Tisch mit dem BMZ und NGOs koordinieren will.

Ich bezweifle stark, dass es sich hierbei um mehr als einen PR-Gag in der Vorweihnachtszeit handelt, denn bestünde tatsächlich ernsthaftes Interesse, dem „Kampf gegen FGM mehr Nachdruck zu verleihen“ , hätte das Auswärtige Amt mit der TaskForce nicht die vermutlich einzige NGO „vergessen“ einzuladen, die aufgrund konkreter Erfahrungen mit dem AA durchaus kritische Erörterungen hätte beitragen können.

Rückblick: 

Am 25. Mai 2009 gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Familie aus Schopfheim grünes Licht,  ihre 10-jährige Tochter ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien zu verbringen und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung auszusetzen.

Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Säckingen aufgrund der Verstümmelungsgefahr die Reise untersagt, zumal die Eltern sich bereits im Vorfeld geweigert hatten, einer Unversehrtheitsuntersuchung des Mädchens nach seiner Rückkehr zuzustimmen.

Den Weg für den nun höchst problematischen OLG-Beschluss hatten das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Addis Abeba geebnet, die konstatiert hatten, das Mädchen sei bei der Reise in das Verstümmelungs-Hochrisikoland (knapp 90% Verstümmelungsrate landesweit) „in keiner Weise gefährdet.“

Zu dieser Auffassung war der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Addis Abeba – Michael Grimm – nach einem Kaffeekränzchen mit den „modernen, kultivierten und sympathischen“ Familienmitgliedern in der äthiopischen Hauptstadt gelangt, (mehr …)

Wer es absichtlich unterlässt, Menschen in akuten Notsituationen (egal ob Hunger oder Genitalverstümmelung) zu helfen, muss mit scharfer Kritik rechnen
Wer es absichtlich unterlässt, Menschen in akuten Notsituationen (egal ob Hunger oder Genitalverstümmelung) zu helfen, muss mit scharfer Kritik rechnen

In einem Gespräch kürzlich kam die Frage auf, weshalb  in Bezug  auf schwere Kinderrechtsverletzungen (insbesondere Genitalverstümmelung an Mädchen)   die TaskForce die Bemühungen von Patenkindorganisationen wie Plan International, World Vision, Kindernothilfe und ChildFund (d.h. langwierige Sensibilisierungsversuche, die Verstümmelungstäter von einer freiwilligen Abkehr von dieser Gewalt zu  überzeugen) nicht einfach als gleichberechtigten „anderen Ansatz“ respektiert sondern scharf kritisiert:

Davon abgesehen, dass bisher keine der o.g. Organisationen einen validen (!) Wirksamkeitsnachweis ihres langfristigen „anderen Ansatzes“ zu erbringen vermag, gründet die Kritik vor allem auf der  Haltung  dieser Organisationen,  dringend nötige Schutzmaßnahmen  zur Abwendung der akuten Verstümmelungs-Gefahr für hunderttausende Mädchen nicht umsetzen zu wollen.

Im Hinblick auf die aktuelle Hungerkatastrophe in Somalia lässt sich diese kritikwürdige Grundhaltung im Vergleich verdeutlichen: (mehr …)

Wie Hobby-Entwicklungshelfer die Menschenwürde gegen den kindlichen Opferschutz wenden

Beim Thema Genitalverstümmelung gehen offensichtlich regelmäßig die Lichter in verschiedenen Oberstübchen aus. Was sich bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder niemand trauen würde, geht bei dem putzigen Verstümmelungs-Brauch, der kulturell doch auch irgendwie klar geht, recht leicht, wie unser jüngstes Erlebnis zeigt:

Die Badische Zeitung berichtete im März über einen Verein, der angeblich den Verzicht auf Verstümmelung zur Bedingung in seinem Projekt mit Maasai in Tansania mache: „Außerdem sind die Infrastrukturprojekte an die Bedingung geknüpft, dass wirklich keine Frauen mehr beschnitten [sic!] werden.“

Hörte sich für eine am Kinderschutz-Thema Genitalverstümmelung interessierte Leserin erst einmal vielversprechend und womöglich unterstützenswert an. Auf der Website des Vereins war über diesen Ansatz nichts zu erfahren, also fragte sie beim Verein direkt nach, seit wann denn diese Bedingung gestellt werde. Der Verein ruderte zurück:

„Die Stellung einer Bedingung ist tatsächlich neu in unserer Arbeit und ich könnte das als generelles Merkmal … auch gar nicht bestätigen.“ (mehr …)