…daran wurde ich heute Morgen bei der Lektüre einer aktuellen PR-Meldung des Auswärtigen Amtes erinnert, in der Afrika-Beauftragter Walter Lindner seine „Betroffenheit“ über das Ausmaß und die Verbreitung weiblicher Genitalverstümmelung äußert, deren Bekämpfung er nun an einem Runden Tisch mit dem BMZ und NGOs koordinieren will.
Ich bezweifle stark, dass es sich hierbei um mehr als einen PR-Gag in der Vorweihnachtszeit handelt, denn bestünde tatsächlich ernsthaftes Interesse, dem „Kampf gegen FGM mehr Nachdruck zu verleihen“ , hätte das Auswärtige Amt mit der TaskForce nicht die vermutlich einzige NGO „vergessen“ einzuladen, die aufgrund konkreter Erfahrungen mit dem AA durchaus kritische Erörterungen hätte beitragen können.
Rückblick:
Am 25. Mai 2009 gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einer Familie aus Schopfheim grünes Licht, ihre 10-jährige Tochter ungehindert und für unbestimmte Zeit nach Äthiopien zu verbringen und dort der realistischen Gefahr der Genitalverstümmelung auszusetzen.
Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Säckingen aufgrund der Verstümmelungsgefahr die Reise untersagt, zumal die Eltern sich bereits im Vorfeld geweigert hatten, einer Unversehrtheitsuntersuchung des Mädchens nach seiner Rückkehr zuzustimmen.
Den Weg für den nun höchst problematischen OLG-Beschluss hatten das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in Addis Abeba geebnet, die konstatiert hatten, das Mädchen sei bei der Reise in das Verstümmelungs-Hochrisikoland (knapp 90% Verstümmelungsrate landesweit) „in keiner Weise gefährdet.“
Zu dieser Auffassung war der Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Addis Abeba – Michael Grimm – nach einem Kaffeekränzchen mit den „modernen, kultivierten und sympathischen“ Familienmitgliedern in der äthiopischen Hauptstadt gelangt, (mehr …)