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Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Auch über 90% der Ägypterinnen werden genitalverstümmelt, ebenso Mädchen in der Mehrzahl der arabischen Länder und in Indonesien und Malaysia - und bis zu 80% der entsprechenden Migrantinnen in Deutschland. Doch ihr Schutz steht nicht auf der Agenda deutscher Politiker...

Ein Kommentar der TaskForce-Initiatorin Ines Laufer anlässlich der gestrigen Beratung eines Gesetzesentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Genitalverstümmelung – im Bundestag

Alle Jahre wieder…nehmen sich die Parlamentarier in Berlin des Themas “Genitalverstümmelung an Mädchen” an und debattieren Anfragen, Anträge einzelner Fraktionen oder ganz aktuell einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts, den Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr eingebracht haben. Die TaskForce hat den Inhalt dieses Gesetzes-Entwurfes bereits ausführlich kritisiert und erläutert, weshalb die geplanten Änderungen keine Verbesserung der Strafverfolgung und auch keinen Schutz für gefährdete Mädchen erreichen können. Der Antrag selbst soll deshalb heute nicht mein Thema sein.

Vielmehr blicke ich auf 15 Jahre zurück, in denen die Problematik der Genitalverstümmelung auf der Agenda der Bundesregierung behandelt wird und stelle die Frage, was sich seitdem in der Bundesrepublik hinsichtlich der Ächtung dieses Verbrechens und des Schutzes gefährdeter Mädchen getan hat.

Als “Pionierin der ersten Stunde” habe ich 1997 als Sachverständige auf der allerersten Bundestagsanhörung über Genitalverstümmelung referiert und erinnere mich noch gut an das politische Klima damals, als es schon als Affront galt, die korrekte Terminologie “Genitalverstümmelung” zu verwenden und das Thema nur schwer aus dem Klammergriff der Kulturrelativisten zu befreien war, die dieses Gewaltverbrechen als “identitätsstiftendes Initiationsritual” feierten und sofort “Kulturimperialismus” schrien, wenn westliche Kritiker allein die Klassifizierung “Menschenrechtsverletzung” vornahmen…

Heute ist im kollektiven Bewusstsein unserer Gesellschaft – einschließlich unserer Politiker – die Wahrnehmung von Genitalverstümmelung als schwere Menschenrechtsverletzung, die nicht hinnehmbar ist und durch nichts zu rechtfertigen ist, sicher verankert. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass dieser Bewusstseinswandel bislang keinerlei nennenswerte Auswirkung auf die Lebenssituation potentieller Opfer in unserem Land hat oder auf den Umgang mit Tätern, die ihre Töchter der Verstümmelung unterwerfen. Im Gegenteil: (mehr …)