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Obwohl die Krankenkassen bestätigen, dass notwendige Behandlungen bei verstümmelten Frauen selbstverständlich übernommen werden und FGM bereits mit dem Diagnoseschlüssel S38.2 erfasst werden kann, will die Bundesärztekammer einen „eigenen Diagnoseschlüssel“ einführen

Am 8. März 2013 – dem internationalen Weltfrauentag – ließ die Bundesärztekammer über ihren Menschenrechtsbeauftragten Dr. Ulrich Clever verlautbaren, sie unterstütze die Aufnahme der weiblichen Genitalverstümmelung in den medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD 10).

Erst dann, so suggeriert Clever, „können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“ und es würde „klargestellt, dass die Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen“.

Initiator der Aktion „Diagnoseschlüssel Genitalverstümmelung“ war der Verein Terre des Femmes, der die Öffentlichkeit schon im Jahr 2011 mit einer entsprechenden Petition beschäftigt und ihr 21.000 Unterschriften abgerungen hatte. Diese Unterschriften waren im August 2011 mit viel TamTam dem Bundesgesundheitsministerium übergeben wurden.

Wir berichteten damals ausführlich über diese überaus peinliche und dilettantische Aktion, denn u.a. war das Ministerium die völlig falsche Adresse, da es gar nicht zuständig ist für den Diagnoseschlüssel und der Verein hätte ein entsprechendes Aufnahmeverfahren längst selbst auf den Weg bringen können!

Da sich die Bundesärztekammer nun auf das Trittbrett dieser Aktion stellt, gehen wir noch einmal auf die Fakten ein: (mehr …)